Begutachtung nach Ablauf der GewährleistungNach Ablauf der gesetzlich geregelten Gewährleistung gehen Risiken zu Schäden und deren Folgen an den Betreiber der Windkraftanlage über. Werden Mängel und Schäden vor Ablauf der Gewährleistung nicht beim Hersteller aufgezeigt, verliert der Betreiber seinen Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung. Im Rahmen der Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistung können Mängel an den Rotorblättern, zu deren Behebung der Hersteller im Rahmen seiner gesetzlich geregelten Gewährleistung verpflichtet ist, aufgezeigt werden. |
Überprüfung zur Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen überprüfen wir die Rotorblätter auf fertigungs-, transport- und montagebedingte Schäden. Als unabhängige Gutachter gewährleisten wir unseren Kunden, dass alle vertraglichen Verpflichtungen aus technischer Sicht erfüllt sind und keine Mängel bestehen, die einer Abnahme, einem Verkauf oder einem Weiterbetrieb im Wege stehen. |